Gasanlagenprüfung


Eine GAP ist eine Gasanlagenprüfung. Sie darf von Kfz-Fachbetrieben, die das GAP-Zertifikat tragen, durchgeführt werden. Diese Prüfung ist in bestimmten Situationen notwendig. Wenn z.B. etwas an der eingebauten Autogasanlage repariert werden musste, so ist eine anschließende Gasanlagenprüfung erforderlich. Das Gleiche ist der Fall, wenn es zu einem Brand oder zu einem Unfall kam, bei dem die Autogasanlage mit betroffen war. Aber etwa auch im Zusammenhang mit der regelmäßig stattfindenden HU, der Hauptuntersuchung, ist eine Prüfung der Gasanlage vorgeschrieben. Eine Ausnahme wird hier nur gemacht, wenn eine GAP-zertifizierte Fachwerkstatt bereits eine Prüfung der Gasanlage vorgenommen hat. Bedingung ist dabei jedoch, dass diese Prüfung nicht länger als ein Jahr vor der Hauptuntersuchung stattgefunden hat. Ansonsten muss sie zusammen mit der HU nochmals durchgeführt werden.