Gassystemeinbauprüfung (GSP)


GSP steht für Gassystemeinbauprüfung. Sie muss jedes Mal durchgeführt werden, wenn ein Autogas-Nachrüstsystem in ein Fahrzeug eingebaut wurde. Die GSP wird entweder von anerkannten GSP-Werkstätten oder anderen Überwachungsinstitutionen durchgeführt. Werkstätten dürfen diese Prüfung jedoch nur dann vornehmen, wenn die die Autogasanlage auch vorher selber eingebaut haben. Wenn für das Nachrüstsystem bereits eine Teilgenehmigung auf Grundlage der ECE-R 115 Norm vorliegt, so ist eine Gassystemeinbauprüfung nicht mehr erforderlich. Dann trägt die Zulassungsstelle die Genehmigung auf dieser Grundlage in die Fahrzeugpapiere ein. Wenn jedoch keine ECE-R 115 Teilgenehmigung vorliegt, so ist eine GSP erforderlich. Nach dieser muss auch noch ein Einzelgutachten gemäß §21 StVZO durchgeführt werden. Dieses wird von einem Sachverständigen vorgenommen und ausgestellt. Dabei wird z.B. geprüft, welchen Einfluss das Nachrüstsystem auf das Fahrzeug hat, etwa in Bezug auf die Abgasemissionen.