Energiesteuergesetz


Das Energiesteuergesetz trat im Juli 2006 in Kraft. Es löste das vorhergehende Mineralölsteuergesetz ab. Eine Umgestaltung bzw. Anpassung der Gesetze wurde nötig aufgrund der Vorgaben der sogenannten Richtlinie 2003/96/EG. Das Energiesteuergesetz regelt unter anderem die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft. Somit regelt es also auch die Besteuerung von Flüssiggas (Autogas). Der Energiesteuersatz für Autogas (LPG) lag im Jahre 2007 z.B. bei 8,96 Cent pro Liter. Damit ist er deutlich günstiger als etwa der von Benzin, welcher zur gleichen Zeit bei 65,45 Cent pro Liter lag. Sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas wurden Steuerbegünstigungen bis zum Jahre 2018 festgelegt. Die Erhebung und Beaufsichtigung der Steuer erfolgt dabei durch die Hauptzollämter.