Die ECE-R 115 Norm


Die ECE-R 115 ist eine internationale Richtlinie. Sie ist seit November 2003 auch in Deutschland gültig. Diese Norm wird manchmal auch als „LPG/CNG-Nachrüst-Richtlinie“ bezeichnet. Wie der Name vermuten lässt, regelt die Norm die Anforderungen bezüglich einer Nach- bzw. Umrüstung mit Autogas. Hierbei müssen die im Zuge der Umrüstung in das Fahrzeug eingebauten Einzelteile auf Grundlage der ECE-R 115 genehmigt werden. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass der Hersteller des Fahrzeugs nachweist, dass dieses durch die Umrüstung in seinem Abgasverhalten nicht negativ beeinflusst wird. Eine weitere Vorschrift der Norm besagt, dass bei jeder Autogasanlage, die nach ECE-R 115 genehmigt wurde, sowohl ein Benutzerhandbuch als auch ein Einbauhandbuch beigefügt werden muss. Das Einbauhandbuch etwa gibt an, über welche Qualifikationen das Personal der Fachwerkstatt verfügen muss, damit es eine Autogasanlage einbauen darf.